:: Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Let's go! AGENTUR
Inhaberin: Karin Pecher
Bahnhof 1
D-94209 Regen
(Hauptsitz)

Let's go! AGENTUR - Zweigstelle München

Pestalozzistraße 33
D-80469 München

nachfolgend "Agentur" genannt:

 

 

1. Allgemeine Regelungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen, die zwischen dem Kunden und der Agentur geschlossen werden.


1.2. Abweichende Regelungen, nachträgliche Änderungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gültig.

 

 

2. Vertragsschluss

2.1. Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.


2.2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

 

2.3. Die erteilte Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb 1 Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen.

 

 

3. Zahlungs- und Vergütungsregelung

3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz maßgeblich.

 

3.2. Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.

 

3.3. Für Leistungen, die die Agentur auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.

 

3.4. Der Kunde kann gegen Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

 

3.5. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

 

3.6. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, sind Nebenkosten und Auslagen (z.B. Fahrt- und Übernachtungskosten) zu erstatten und Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

3.7. Bei Arbeitsbeginn kann die Agentur eine Vorschusszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsvolumens berechnen. Der Restbetrag wird spätestens nach Abnahme des Projektes und Rechnungsstellung fällig.

 

3.8. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu stellen.

 

3.9. Die Agentur ist berechtigt, bei regelmäßig fälligen Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.

 

3.10. Soweit Gegenstand der Beauftragung ein zu erstellendes Werk ist, gilt die Leistung der Agentur als vertragsgemäß erbracht, wenn entweder die Arbeitsergebnisse abgenommen oder in Gebrauch genommen wurden oder aber wenn der Kunde der Bitte der Agentur auf Abnahme nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach dem Datum der Aufforderung nachgekommen ist.

 

 

4. Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Agentur. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

 

 

5. Lieferungen und Leistungen

5.1. Die Agentur erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung. Veränderungen bei der Ausführung der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind insoweit vorbehalten, als diese Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.

 

5.2. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

 

5.3. Die von der Agentur genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung der Agentur durch Vorlieferanten. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung zu laufen und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden haben eine angemessene Verlängerung des Leistungstermines zur Folge.

 

5.4. Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und deren Folgen befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten der Agentur.

 

5.5. Die Agentur verpflichtet sich, bei Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser, Internet-Explorer) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.

 

5.6. Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich die Agentur, die Voraussetzung zu schaffen, dass der Kunde über einen anderen Provider eine ähnliche Internet-Anwendung realisieren kann. Das gilt insbesondere für die Ummeldung der Domain-Adresse der Agentur auf den Kunden bzw. den neuen Provider. Die Agentur stellt ebenfalls die vom Kunden für seinen Web-Auftritt gelieferten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung.

 

5.7. Sobald die Agentur Internet-Anwendungen bereitstellt und hierfür selbst Lizenzen bzw. Mieten leistet, ist diese berechtigt, Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen - auch teilweise - nicht nachkommt.

 

 

6. Mitwirkungspflicht des Kunden

6.1. Insbesondere bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder die Agentur Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen. Wenn vereinbart, erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.

 

6.2. Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen können zu Terminabänderungen durch die Agentur führen.

 

6.3. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern, Mitarbeitern, Links usw., zeitnah in Textform (beispielsweise e-Mail) mitzuteilen.

 

6.4 Soweit der Kunden selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.

 

 

7. Urheber- und Eigentumsrechte

7.1. Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen sowie Computerdaten sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urhebergesetz (UrhG) geschützt. Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei der Agentur. Ohne Einwilligung dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder nachgeahmt werden. Sie dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck, wofür der Kunde mit der Zahlung das einfache ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 UrhG erwirbt, im vereinbarten Umfang verwendet werden. Das Nutzungsrecht für Internetseiten bezieht sich stets ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Zahlung eines Lizenzhonorars für die Übertragung des entsprechend erweiterten oder eines weiteren Nutzungsrechtes gestattet.

 

7.2 Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.

 

7.3. Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird die Agentur deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen und stellt die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei.

 

7.4. Die Agentur ist bestrebt, in den von ihr bereitgestellten Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte, Bilder und Grafiken zu beachten, selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder der Agentur lizenzierte Dokumente zurückzugreifen. Sollte sich bei der Internet-Anwendung dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird die Agentur das entsprechende Text-, Bild- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.

 

7.5. Als verantwortlich für die Veröffentlichungen wird der Kunde im Impressum der Internet-Anwendungen benannt. Sollte der Kunde für Urheberrechtsverstöße auf seinen Domainseiten in Anspruch genommen werden, so hat er die Agentur unverzüglich darüber zu unterrichten.

 

7.6. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

 

7.7. Agentur ist berechtigt Entwürfe, Websites oder Medienproduktionen in eine Referenzliste aufzunehmen. Der Kunde stimmt zu, Verlinkungen auf die Website der Agentur oder eine von der Agentur betriebene Produktsite. Im Gegenzug setzt die Agentur Links auf die Kundensite. Die Verlinkung erfolgt im Regelfall vom Impressum aus.

 

 

8. Gewährleistung / Haftung

8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

 

8.2. Von der Agentur gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

 

8.3. Bei Vorliegen von zu vertretenden Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

 

8.4. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jedoch jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ebenso wie die Haftung im Übrigen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden.

 

 

9. Datenschutzhinweise

9.1. Der Kunde wird hiermit gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes davon unterrichtet, dass die Agentur in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, seine Firma und Anschrift (Identität) maschinell verarbeitet.

 

9.2. Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

 

9.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, die von der Agentur während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Die Agentur wird diese Daten ohne Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten.

 

 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Hauptsitz der Agentur, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

10.2. Für alle Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Bestimmungen des internationalen UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

Stand: 07/2011

 

AGB als PDF downloaden

Gutscheine

 


 

Sie haben einen Gutschein von uns erhalten? Hier können Sie Ihren Gutschein einlösen.